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Produkte aus PLA

Schalen
Folien
Tiefziehfolien
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Wipfler.gif
Verpackungen werden „kompostierbar“ oder „ biologisch abaubar" genannt, wenn sie in einem Kompostierungsverfahren zerfallen und in Kompost umgesetzt werden können.
Zur Bestimmung, ob ein Material oder ein Produkt kompostierbar ist, haben die International Standards Organization (ISO) und der CEN (Europäischer Normierungsausschuss) standardisierte Testmethoden und -normen festgelegt.
Ein Kunststoff darf das Prädikat „biologisch abbaubar“ nur dann tragen, wenn er der Euronorm für biologisch abbaubare Materialien, EN 13432, entspricht.
Die steigenden Preise für herkömmliche Rohstoffe sowie das zunehmende Interesse für Umweltfragen machen Biokunststoffe zu einer verantwortungsbewussten Entscheidung. Die konstante Produktentwicklung im Rahmen der Qualität von Biokunststoffen haben zu sehr hoher Transparenz sowie zur signifikanten Verbesserung der Barriereigenschaften beigetragen. Zudem wird der Einsatz von Biokunststoffen von verschiedenen Ländern gefördert. In Deutschland sind bspw. Biopolymere von einer Teilnahme am DSD (Duales System Deutschland AG) freigestellt, wodurch die Abführung an den Grünen Punkt entfällt.
Biologisch abbaubare Produkte und Materialien sind an dem Logo mit der Keimpflanze erkennbar. Dieses Zeichen gibt an, dass die Verpackung aus kompostierbarem Material hergestellt ist und somit in die grüne Tonne darf. Das Logo ist Eigentum der deutschen Interessengemeinschaft Biologisch Abbaubare Werkstoffe e.V. (IBAW) und wird von der Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbH DIN CERTCO verwaltet und vergeben.
Keimling.JPG
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